Anmeldung:
Spätestens am Tag der letzten freien Besichtigung (1 Woche vor der Auktion) muss das Anmeldeformular -auch unter Downloads- beim Auktionshaus furch persönliche Übergabe, per Post, mittels Fax, E-Mai oder WhatsApp vorliegen (Anmeldeschluss).
Danach erhalten Sie per E-Mail zeitnah den Kaufvertragsentwurf nebst allen Objektunterlagen rechtzeitig -möglichst 1 Woche vor der Auktion - nochmals übermittelt.
Was benötige ich für die Auktionsteilnahme?
- Einen gültigen Personalausweis, Lichtbildausweis oder Führerschein.
- Bei Erwerb auf eine Firma einen Handelsregisterauszug neuesten Datums.
- Die Zuschlagsgebühr muss am Auktionsabend in voller Höhe gezahlt werden mittels
- einem einfachen Verrechnungsscheck
- einem bankbestätigten Scheck
- Echtzeit-Überweisung am Auktionsabend
- komplette Barzahlung am Auktionsabend
Kann ich für eine GmbH bieten und somit für diese Gesellschaft erwerben?
- ja, hier gilt jedoch die "Zweiwochenfrist", da die rechtzeitige Zustellung des Kaufvertragsentwurfs durch den Notar erforderlich ist.
Anmeldeschluss in diesem Fall 2 Wochen vor der Auktion.
Wozu benötige ich den Verrechnungsscheck bzw. bankbestätigten Scheck?
- Die Schecks dienen ausschließlich der Zahlung der Zuschlagsgebühr (Aufgeld) welche auf den Kaufpreis -das Höchstgebot- berechnet wird. Der Scheck ist unmittelbar nach der Auktion vom Meistbietenden gegen Quittung auszustellen.
In der Quittung bestätigen wir Ihnen, dass die Scheckeinlösung erst nach dem notariellen Kaufvertragsabschluss erfolgt.
Die Echtzeit-Überweisung ist am Auktionsabend auch möglich. Alle Sparkassen sowie die Commerzbank bieten diese Möglichkeit Geld in Sekundenschnelle auf das Konto des Empfängers zu zahlen.
Was beinhaltet die Zuschlagsgebühr bzw. das Aufgeld?
- Unser Haus arbeitet Deutschlandweit. Bedingt durch die Gebietsgröße und den unterschiedlichen Vertriebsaufwand -z.B. weite Fahrtstrecken etc.- variieren die Zuschlagsgebühren. In unserer Heimatstadt Köln (Nahbereich) beträgt die Zuschlagsgebühr in der Regel nur 4,75 % des Meistgebotes.
Die Höhe der Zuschlagsgebühr kann jeder Interessent in sein Meistgebot einkalkulieren.
Wann ist der Kaufpreis fällig?
- Bei leerstehenden und vermieteten Immobilien liegt das Zahlungsziel des gesamten Kaufpreises bei mindestens 8 Wochen ab notarieller Beurkundung.
Wenn der Eigentümer noch im Objekt wohnt, überprüfen Sie ob der notariell vereinbarte Auszug erfolgt ist und überweisen erst dann den Kaufpreis gemäß der notariellen Vorgabe.